Pauschalentschädigung

Pauschalentschädigung nach Bezirken

Der Kanton Freiburg ist einer der wenigen Schweizer Kantone, der eine Pauschalentschädigung für pflegende Angehörige entrichtet (Gesetz über die Pauschalentschädigung des Kantons Freiburg).

Die Kriterien zur Erteilung dieser Entschädigung (max. CHF 25 pro Tag) werden durch die besonderen Reglementierungen in den jeweiligen Regionen bestimmt. Gesuche können an die Bezirkskommissionen für Pflege und Hilfe zu Hause gestellt werden (via dem Oberamt des entsprechenden Bezirks). Diese prüfen den Antrag und stützen sich hierbei auf Einschätzungen der Spitex-Organisationen und gegebenenfalls einer Ärztin oder eines Arztes.

Quelldokument des obigen Textes : Offizielle Website des Staates Freiburg [Unterstützung und Angebote für betreuende Angehörige]

Klicken Sie auf die Regionen, die für Sie gelten, um direkten Zugriff auf Informationen, Kontakte und Antragsformulare für Pauschalentschädigungen zu erhalten, die für Ihren Distrikt spezifisch sind:

Informationen zur Pauschalentschädigung Broye

Informationen zur Pauschalentschädigung Glâne

Informationenzur Pauschalentschädigung Greyerz (Website im Bau)

Informationen zur Pauschalentschädigung See

Informationen zur Pauschalentschädigung Saane

Informationen zur Pauschalentschädigung Sense

Informationen zur Pauschalentschädigung Vivisbach

 

Vorgehen um Pauschalzahlungen zu erhalten

Nachdem Sie sichergestellthaben, dass Sie die Bedingungen für den Erhalt einer Pauschale erfüllen, führen Sie bitte die folgenden Schritte aus:

1. Vervollständigen Sie den Antrag auf eine Pauschalentschädigung Ihres Bezirkes.

Hinweis: Berücksichtigen Sie die im Antragsformular jedes Bezirksgenannten Bedingungen (z.B. müssen Bezirkskommission ermächtigt werden, dienotwendigen Informationen bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern einholen zu können [z.B.Hilflosenentschädigung IV, AHV oder UVG] oder die Auszahlung der Beiträge erfolgt nur auf das Einreichen einer vierteljährlichen Abrechnung).


2. Senden Sie das Formular per Post an die im Antragsformular angegebene Adresse (d.h. an die Bezirkskommission für die Hilfe und Pflege zu Hause).

Hinweis: In einigen Bezirken werden zusätzliche Dokumente verlangt, diedem Antragsformular auf Pauschalzahlungen beigelegt werden müssen (z.B. eine Kopie des Personalausweises oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis der Pflegeperson).


3. Warten Sie auf den Bescheid des zuständigen Dienstes und die Entscheidung der Bezirkskommission.

Hinweis: Beachten Sie die Wartefristen.

Mit den nachfolgenden Linkskönnen Sie direkt auf die Antragsformulare für Pauschalzahlungen Ihres Bezirkeszugreifen:


Antrag auf eine Pauschalentschädigung Broye

Antrag auf eine Pauschalentschädigung Glâne

Antrag auf eine Pauschalentschädigung Greyerz

Antrag auf eine Pauschalentschädigung See

Antrag auf eine Pauschalentschädigung Saane (Jedem Antrag musseine Kopie der Identitätskarte oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung beigelegt werden)

Antrag auf eine Pauschalentschädigung Sense

Antrag auf eine Pauschalentschädigung Vivisbach

 

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