Ergänzungsleistungen

Möglicherweisehat die betreute Person Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Das Ziel der EList die Deckung der minimalen Lebenskosten von Personen, die eine Alters-,Hinterlassenen- oder Invalidenrente beziehen.

Esgibt zwei Leistungsarten:

  • JährlicheLeistungen, die monatlich ausbezahlt werden
  • Vergütungvon Krankheits- und Behinderungskosten, falls sie nicht von einer Krankenkasseoder Versicherung gedeckt sind

Zuden Krankheits- und Behinderungskosten, die vergütet werden können, gehören auchHilfe, Pflege und Betreuung zu Hause oder in Tagestätten. Auch eineEntschädigung an Familienangehörige, welche die Pflege übernehmen, ist möglich.Sie wird aber nur berücksichtigt, wenn diese durch die Pflege über längere Zeitdas Einkommen stark oder ganz einbüssen. Leisten Personen Hilfe oder Betreuung,die nicht im selben Haushalt leben (z.B. Nachbarn), so können Kosten bis zurHöhe von jährlich CHF 6000.- rückerstattet werden.


Voraussetzungen:

AHV/IV-Rentner,alle Anspruchsberechtigten einer Hilflosenentschädigung der IV wie auch alleAnspruchsberechtigten von einem Taggeld der IV ohne Unterbruch währendmindestens 6 Monaten, die im Kanton Freiburg Wohnsitz haben, sind zum Bezug vonErgänzungsleistungen berechtigt, wenn ihre anerkannten Ausgaben dieanrechenbaren Einnahmen übersteigen. Für Personen ausländischer Nationalitätmüssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein.


Auskünfte und Antrag:

Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV geltend machen will,muss sich schriftlich beim Gemeindebüro seiner Wohngemeinde melden. Nachdem dieGemeindeverwaltung den Antrag geprüft und nötigenfalls ergänzt hat, leitet sieihn an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg weiter. Ergänzungsleistungen zurAHV/IV werden nicht automatisch, sondern nur auf Gesuch hin ausgerichtet. Siesind jedoch ein rechtlicher Anspruch (und keine Fürsorge). Ihre Zuerkennungwird in jedem Fall abhängig gemacht von Einkommens-/Vermögenslage derAntragsteller (d.h. der pflegebedürftigen Person).

Das Formular und weitere Informationen finden SIe hier.

Bei Fragen kann man sich an die Ausgleichskasse des Kantons Freiburg richten:Ausgleichskasse des Kantons Freiburg

Ausgleichskasse des Kantons Freiburg
Impasse de la Colline 1
Postfach 176
1762 Givisiez
T 026 426 70 00 (Mo - Fr von 08.00 bis 11.30 und von 14.00 bis 16.30)
avs@ecasfr.ch
www.caisseavsfr.ch


 

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